Kredit-Umschuldung – Wann ist eine Kreditumschuldung tatsächlich sinnvoll?
Was spricht für einer Umschuldung?
Grundsätzlich, sollte man den eigenen Kreditvertrag regelmäßig auf Veränderungen am Kreditmarkt prüfen und gegebenenfalls entsprechend reagieren. Vergleichbar mit Handytarifen, Stromtarifen oder auch Zinsen am Sparbuch, verändern sich auch Kreditzinsen im Laufe der Zeit immer wieder. Gerade bei einer klassischen Immobilienfinanzierung mit einer Laufzeit von überlicherweise 20-30 Jahren, sollte man sich durchaus alle 3-4 Jahre die Mühe machen und Vergleichsangebot zum aktuellen Kredit einholen. Aber Achtung, denn Banken sind sehr einfallsreich, was die Darstellung der Angebot betrifft – ausschlaggebend ist hier immer das Kleingedruckte.
Umschuldung – Umschuldungskredit
Was spricht für einer Umschuldung?
Grundsätzlich, sollte man den eigenen Kreditvertrag regelmäßig auf Veränderungen am Kreditmarkt prüfen und gegebenenfalls entsprechend reagieren. Vergleichbar mit Handytarifen, Stromtarifen oder auch Zinsen am Sparbuch, verändern sich auch Kreditzinsen im Laufe der Zeit immer wieder. Gerade bei einer klassischen Immobilienfinanzierung mit einer Laufzeit von überlicherweise 20-30 Jahren, sollte man sich durchaus alle 3-4 Jahre die Mühe machen und Vergleichsangebot zum aktuellen Kredit einholen. Aber Achtung, denn Banken sind sehr einfallsreich, was die Darstellung der Angebot betrifft – ausschlaggebend ist hier immer das Kleingedruckte.
So funktioniert eine Kredit-Umschuldung
Schritt 1: Wie hoch ist der Kredit der umgeschuldet werden sollte?
Dabei ist darauf zu achten, dass man möglichst alle Außenstände in einem Kredit zusammenfasst. Eine Umschuldung ist nämlich nicht nur im Bereich der Immobilienfinanzierung sondern auch im Bereich der Konsumkredite ein sehr brauchb ares Mittel. Überlegen Sie sich sehr genau in welcher Höhe der neue Kredit ausgestellt werden soll. Planen Sie einen Umzug, eine Sanierung oder den Kauf eines Autos in den nächsten Monaten oder Jahren, dann sollte auch diese Punkte in Ihre Überlegungen einfließen.
Schritt 2: Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung des bestehenden Kredits
Sehr oft haben Banken in bestehenden Kreditverträgen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vertraglich mit Ihnen festgelegt. Das bedeutet, dass bei vorzeitiger Rückzahlung des bestehenden Kredites zusätzliche Kosten und Gebühren anfallen. Vergewissern Sie sich daher bitte genau, wie hoch diese Kosten sind.
Schritt 3: KSV Selbstauskunft einholen
Bevor Sie Vergleichsangebot bei andern Banken einholen macht es Sinn eine sogenannte Selbstauskunft beim KSV einzuholen, denn dies ist jenes Dokument, dass jede Bank bei Kreditantrag von Ihnen verlangen wird. Sie haben grundsätzlich das Recht auf eine “kostenlose Selbstauskung” beim KSV, wobei diese kostenlose Auskunft bis zu 8 Wochen dauern darf. Der Express Service, mit Zustellung innerhalb einer Woche, kostet hingegen 29,80. (Stand: 19.09.2014)
Schritt 4: Vergleichsangebote für die Umschuldung einholen
Schritt 5: Finales Angebot der Hausbank einholen
Schritt 6: Transparenz schaffen und tatsächliche Kosten vergleichen
Schritt 7: Umschuldung durchführen
Fazit – Umschulden will gelernt sein
Diese Schritt für Schritt Anleitung stellt lediglich das Grundgerüst für einer erfolgreiche Umschuldung zur Verfügung. Der wichtigste Punkt ist der transparente Vergleich zwischen den einzelnen Angeboten, sowie die Analyse der anfallenden Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung des bestehenden Kredits. Zudem tauchen in der Praxis vor, während und auch nach der Umschuldung immer wieder bürokratische Fallstricke, versteckte Kosten und veraltete KSV-Einträge auf. Unsere ganz klare Empfehlung lautet: Suchen Sie sich einen ungebundene Finanzierungsberater, dessen Tagesgeschäft es ist, Finanzierungsangebote einzuholen, diese zu vergleichen. Zudem Ist ein professioneller Finanzierungsberater in Sachen Verhandlungsführung mit Banken jedenfalls geübter als Sie selbst. Achten Sie bei der Auswahl eines Beraters unbedingt drauf, dass dieser auch wirklich auf Finanzierungen spezialisiert ist, und nicht nebenher noch Versicherungen, Veranlagungen und sonstige Finanzprodukte vertreibt.