Wohnbauförderung & Landesdarlehen in Österreich
Ziel der Wohnbauförderung ist es, die Schaffung von Wohnraum zu in Form von Neubauten, Umbauten, Renovierungen und Sanierungen aber auch Zubauten zu fördern. Jedes Bundesland hat in Österreich unterschiedliche Wohnbauförderungsbestimmungen, welche sich nicht nur inder Höhe der Förderungen, sondern auch in den unterschiedlichen Vorrausetzungen unterscheiden. Zudem werden auch unterschiedliche Bauvorhaben in unterschiedlicher Form gefördert.
Informieren Sie sich daher bereits in der Planungsphase über mögliche Wohnbauförderungsprogramme im eigenen Bundesland. Wenn Sie sich für einen ungebundenen Finanzierungsberater entscheiden, so kennt dieser in der Regel alle Möglichkeiten und auch Tipps und Tricks um die vorhanden Wohnbaufördermittel des jeweiligen Bundeslandes wirklich ausschöpfen zu können.
Welchen Arten von Wohnbauförderung gibt es?
Grundsätzlich kann man die unterschiedlichen Wohnbauförderungen wie folgt kategorieren:
- Günstige Darlehen – meist in Form von Landesdarlehen oder Eigenmittelersatzdarlehen.
- Zuschüsse in der Rückzhalung von Darlehen – sind in der Regel Annuitäten- und Zinszuschüsse durch die jeweiligen Bundesländer.
- Nicht rückzahlbare (Bau-)Zuschüsse – sind meist einmalige Zuschüsse, welche nicht zurückbezahlt werden müssen.
Wer kann überhaupt um Wohnbauförderung ansuchen?
Grundsätzlich kann jeder österreichische Stattsbürger um Wohnbauförderung ansuchen, der entweder Eigentümer oder Miteigentümer einer Liegenschaft ist. Dies gilt ebenfalls für EU-Bürger ohne österr. Staatsbürgerschaft, wenn diese eine Liegenschaft in Österreich besitzen. Gefördert wird in der Regel nur der Hauptwohnsitz, Zweitwohnsitze oder auch Ferienhäuser werden üblicherweise nicht gefördert. Die Wohnbauförderungsbestimmungen sprechen dabei meist von einer “ständigen” oder auch “ganzjährigen Nutzung zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses”. Österreichweit gilt, dass der Antragsteller volljährig sein muss und über ein eigenes Einkommen verfügt.
Bei sogenannten Personenförderungen sind meist folgende zwei Kriterien ausschlaggebend für die Bewilligung einer Wohnbaufinanzierung, nämlich das Haushaltseinkommen und die zu fördernde Wohnnutzfläsche.
Wie berechnen sich die Einkommensgrenzen bei einer Wohnbauförderung?
Meist sind Wohnbauförderungen auch an gewisse Einkommensgrenzen gebunden, die je nach Bundesland wieder unterschiedlich hoch sein können. Als Bemessungsgrundlage wird oftmals das Haushaltsjahreseinkommen des Vorjahres herangezogen. Die Familienbeihilfe zählt dabei im Regelfall nicht als Einkommen. Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungs- und Wochengeld sowie Studienbeihilfen und auch Alimentszahlungen sind dem Jahreseinkommen als Bemessungsgrundlage für Bemessung der Wohnbauförderung meist hinzuzuzählen.
Bei Selbständigen gilt der Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres als Bemessungsgrundlage, wobei Verlustvorträge meist nicht berücksichtigt werden. Informieren Sie sich als Selbständiger bitte genau, wie das
Wohnbauförderungen & Landesdarlehen
Bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und möglichst vielen Bürgern die Chance zu geben, ein Eigenheim zu kaufen oder zu bauen: Die Ziele der österreichischen Wohnbauförderung gelten seit über 100 Jahren. Um eine zeitgemäße Umsetzung zu gewährleisten, werden die einzelnen Maßnahmen regelmäßig überarbeitet.
- Wohnbauförderung Burgenland
- Wohnbauförderung Kärnten
- Wohnbauförderung Niederösterreich
- Wohnbauförderung Wien
- Wohnbauförderung Vorarlberg
- Wohnbauförderung Oberösterreich
- Wohnbauförderung Steiermark
- Wohnbauförderung Tirol
- Wohnbauförderung Salzburg
Zuständig sind die Bundesländer. Sie vergeben zinsgünstige Darlehen, helfen mit Eigenmittelersatzdarlehen und gewähren Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Vorschriften für die einzelnen Landesdarlehen fallen recht unterschiedlich aus. Sowohl im Bezug auf die Einkommensgrenze bei der Wohnbauförderung als auch mit Blick auf die Höhe der Darlehen und Zuschüsse. Länderübergreifend gilt, dass der Antragsteller österreichischer Staatsbürger (oder eine diesen gleichgestellte Person) sein muss. Zudem können Einsparungen bei der Steuer beantragt werden. Details lassen sich mit einem Landesdarlehen Rechner klären. Prüfen Sie, inwieweit Sie Anspruch auf Landgeld haben. Als Ihr Finanzierungspartner stehen wir Ihnen selbstverständlich auch zu diesem Thema jederzeit Rede und Antwort.
Die Wohnbauförderung der österreichischen Bundesländer
Hier finden Sie eine kurze Übersicht zu den Landesdarlehen der einzelnen Bundesländer. Bei Fragen, etwa zur vorzeitigen Rückzahlung der Wohnbauförderung, wenden Sie sich an die zuständige Behörde oder auch an uns als Ihr Finanzierungspartner. Stand der Informationen: 8. April 2015
Wohnbauförderung Burgenland
Kontakt – Wohnbauförderung Burgenland
Für konkrete Rückfragen betreffend der Wohnbauförderungsmöglicheiten im Burgenland, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Landhaus Neu – Europaplatz 1 7000 Eisenstadt |
Telefon:+43 2682/600 – 2800 oder +43 57/600 – 2800
Fax: +43 2682/600 – 2060 E-Mail: post.wbf@bgld.gv.at |
Die burgenländische Wohnbauförderung gliedert sich in mehrere Maßnahmen. Für alle Landesdarlehen gelten klare Einkommensgrenzen und ein Mindesteinkommen. Bei einem Haushalt mit drei Personen darf das Einkommen zum Beispiel 57.500 Euro pro Jahr nicht über- und 1.120 Euro nicht unterschreiten. Darüber hinaus gilt eine maximale Wohnnutzfläche bei Neubauten von 200 Quadratmetern. Den höchstmöglichen Grundbetrag der Wohnbauförderung gibt es bei einer Nutzfläche von 100 bis 200 Quadratmetern. Für alle Landesdarlehen des Burgenlandes gilt: Eine vorzeitige Rückzahlung der Wohnbauförderung ist jederzeit möglich, unter Umständen sogar mit einem Nachlass.
Althausankauf: Finanziell unterstützt wird der Kauf eines nicht geförderten Althauses, das mindestens seit 20 Jahren steht. Gewährt wird der Grundbetrag – 50 Prozent des förderbaren Kaufpreises bis maximal 40.000 Euro, abhängig von der Energiekennzahl – und gegebenenfalls der Sozialzuschlag und ein Ortskernzuschlag.
Ankauf einer Eigentumswohnung: Als Höchstbetrag werden 40.000 Euro gewährt. Die Baubewilligung für die Wohnung muss 20 Jahre zurückliegen. Erforderlich ist zudem eine erstrangige grundbücherliche Sicherstellung. Die Rückzahlung erfolgt als halbjährliche Annuität, gestaffelt nach Laufzeit.
Sanierungsoffensive 2015: Ziele sind die thermische Sanierung, der Tausch alter Heizungen, der Umstieg auf erneuerbare Energien, eine bessere Energieeffizienz und weniger Schadstoffausstoß. Die Aktion ist befristet und sieht einen Zuschuss von 10 bis 25 Prozent des Darlehensbetrages vor. Höchstsumme: 13.000 Euro.
Energieeffizientes Wohnen: Im Fokus steht hier die Photovoltaik, also der Bau einer netzgeführten Stromerzeugungsanlage. Je nach Leistung und abhängig davon, ob zusätzlich ein Stromspeichersystem installiert wird, beläuft sich die Förderung auf 5.000 bis 10.000 Euro.
Weitere Fördermittel sind für junges, barrierefreies und sicheres Wohnen vorgesehen. Informationen gibt es beim Amt der Burgenländischen Landesregierung in 7000 Eisenstadt.
Wohnbauförderung Kärnten
Kontakt – Wohnbauförderung Kärnten
Für konkrete Rückfragen betreffend der Wohnbauförderungsmöglicheiten in Kärnten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 2 – Kompetenzzentrum Wirtschaft und WohnbauMießtalerstraße 6 9020 Klagenfurt am Wörthersee |
Tel.: 050 536-12441
Fax.: 050 536-12440 E-Mail: Abt2.Wohnbau@ktn.gv.at |
Parteienverkehr
Montag – Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr Montag und Mittwoch von 13:00 bis 16:00 Uhr |
Amtsstunden:
Montag – Donnerstag: 7:30 bis 16:00 Uhr Freitag: 7:30 bis 13:00 Uhr |
„Am schönsten ist es im eigenen Zuhause“, heißt es in der aktuellen Wohnbaufibel des Landes Kärnten. Gefördert wird daher unter anderem die Errichtung von Eigenheimen, von Wohnungen und der Ersterwerb von Wohnraum. Zudem vergibt das Land Eigenmittelersatzkredite.
Einkommensgrenzen bei der Wohnbauförderung in Kärnten
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in Kärnten sind klar strukturiert. Zum einen gilt ein von der Haushaltsgröße – gemeint ist die Zahl der Personen – abhängiges höchstzulässiges Jahreseinkommen. Bei einer Person sind es 34.000 Euro, bei vier Personen 60.000 Euro. Je weitere Person steigt der Betrag um 5.000 Euro. Zum anderen verlangen die Richtlinien eine angemessene Nutzfläche von 70 (bei bis zu zwei Personen) bis 125 Quadratmetern bei sieben oder mehr Personen. Zu beachten: Bei einer Nutzfläche von über 130 bzw. 150 Quadratmetern (bei über fünf Personen) wird die Gebührenbefreiung für die grundbücherliche Sicherstellung nicht gewährt.
Die Wohnbauförderung in Kärnten richtet sich unter anderem nach dem Heizwärmebedarf, der im Energieausweis in Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr ausgewiesen wird. Hinzu kommt das Oberflächen-/Volums-Verhältnis, kurz A/V-Verhältnis. Beispiel: Bei einem Eigenheim für eine Jungfamilie mit Kind, das einen Heizwärmebedarf von 30 und einen A/V von 0,75 aufweist, beträgt die Grundförderung 506 Euro mal 80 Quadratmeter, also 40.480 Euro. Hinzu kommen je nach Ausgangslage Erhöhungsbeträge. Etwa bis zu 6.000 Euro bei ökologischer Bauweise, 5.000 Euro für den Einbau einer solarunterstützten Heizung, 10.000 Euro für eine Jungfamilie (alle Mitglieder unter 35 Jahren) und 7.500 Euro bei baulichen Maßnahmen für ein Haushaltsmitglied mit Behinderung.
Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse
Die Förderung erfolgt durch einen zinsgünstigen Kredit mit einer Laufzeit von 34 Jahren (halbjährliche Rückzahlung) und die Gewährung von Annuitätenzuschüssen zur Tilgung sonstiger Kredite. Beantragt werden können in Kärnten außerdem Fördermittel zur Wohnhaussanierung, Eigenmittelersatzkredite und Hilfen beim mehrgeschossigen Wohnbau. Eine vorzeitige Rückzahlung der Wohnbauförderung ist möglich und wird zum Teil sogar mit einem Nachlass von bis zu 25 Prozent belohnt.
Zuständig ist das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 2, Unterabteilung Wirtschaft und Wohnbau, Mießtaler Straße 6, 9020 Klagenfurt am Wörthersee.
Wohnbauförderung Niederösterreich
Kontakt – Wohnbauförderung Niederösterreich
Für konkrete Rückfragen betreffend der Wohnbauförderungsmöglicheiten in Niederösterreich, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Landhaus Neu – Europaplatz 1 7000 Eisenstadt |
Telefon:+43 2682/600 – 2800 oder +43 57/600 – 2800
Fax: +43 2682/600 – 2060 E-Mail: post.wbf@bgld.gv.at |
Einfach, sozial, natürlich: Das sind die drei Prinzipien des niederösterreichischen Wohnbaumodells. Das heißt, so einfach wie möglich gestaltete Fördermodelle, bei denen Umwelt und Natur im Fokus stehen und die vor allem jenen helfen sollen, die Unterstützung benötigen, wie zum Beispiel junge Familien.
Wohnbauförderung mit Punktesystem
Basis der Förderung von Eigenheimen ist ein Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 27,5 Jahren, das im Nachhinein mit einem Prozent jährlich verzinst wird. In welcher Höhe das Landesgeld in Niederösterreich gewährt wird, richtet sich nach einem Punktesystem, das Nachhaltigkeit, Lagequalität und Familienförderung berücksichtigt. Größter Wert wird auf die Energieeffizienz gelegt. Sie bildet den Schwerpunkt bei den Voraussetzungen für die Wohnbauförderung. So müssen Mindeststandards beim Heizwärmebedarf erfüllt werden, ein innovatives klimarelevantes Heizsystem sowie eine Solar- oder Photovoltaikanlage eingebaut werden. Bedingungen für die Eigenheimförderung sind zudem, dass die Immobilie bei Fertigstellung als Hauptwohnsitz genutzt wird und dass die Einkommensgrenzen für die Landesdarlehen in Niederösterreich nicht überschritten werden.
Familienförderung beim Eigenheimkauf
Die Familienförderung richtet sich nach der Familiensituation. Jungfamilien erhalten zum Beispiel 4.000 Euro. Für das erste Kind sind es 8.000 Euro, beim zweiten 10.000 Euro. Zudem kann in Niederösterreich eine Arbeitnehmerförderung in Höhe von 2.500 Euro beantragt werden. Die Gesamtförderung berechnet sich dann nach dem Punktesystem, wobei jeder Punkt 300 Euro wert ist. Möglich sind auf Basis der Nachhaltigkeit und des Energieausweises bis zu 30.000 Euro. Details sollten in Ruhe mit einem Wohnbauförderungsrechner für Niederösterreich berechnet werden. Beachtet werden muss dabei das höchstzulässige Jahreseinkommen von 40.000 Euro bei einer Person bzw. 65.000 Euro bei zwei Person. Je weiterer Person steigt die Obergrenze um 8.000 Euro.
Weitere Fördermittel stehen in Niederösterreich unter anderem für Biomasseheizungen, Solar-, und Wärmepumpen und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung. Über die Details wie die Option einer vorzeitigen Rückzahlung der Landesdarlehen informiert das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, Landhausplatz 1/Haus 7a in 3109 Pölten.
Wohnbauförderung Wien
Kontakt – Wohnbauförderung Wien
Für konkrete Rückfragen betreffend der Wohnbauförderungsmöglicheiten in Wien, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
MA 50 – Magistrat der Stadt Wien
Muthgasse 62 1190 Wien |
Telefon: +43 1 4000-74840
Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr |
Finanzielle Unterstützung rund um den Wohnungsmarkt und für den Bau von Eigenheimen bietet die Stadt Wien gleich auf mehreren Ebenen. Unter den Stichpunkt Förderung fallen zum Beispiel Kleingartenwohnhäuser, Neubauten, Wohnungsverbesserungen und Sanierungen sowie die Sanierung von Mehrfamilienhäusern. Der Bereich Eigenheim gliedert sich zusätzlich in die Kategorien Mietwohnungshäuser, Eigentumswohnungshäuser, Eigenheime und Eigenheime als Reihenhäuser sowie Dachgeschossausbauten.
Das Ein-Prozent-Landesdarlehen
In Wien besteht die Option, das Ein-Prozent-Landesdarlehen zu beantragen, das sich – je nach Ausgangslage – aus der Baukosten- und der Grundkostenförderung zusammensetzt. Der Antrag für dieses Eigenmittelersatzdarlehen, das zur Deckung der Bau- und Grundkosten gedacht und an feste Einkommensgrenzen geknüpft ist, muss bei den zuständigen Kreditinstituten gestellt werden. Sie erhalten dazu selbstverständlich auch von uns als Ihrem Finanzierungspartner alle nötigen Informationen.
Die Wiener Wohnbauförderung
Zu den wichtigsten Fördermaßnahmen in Wien zählt die Wohnbauförderung für Eigenheime und Reihenhäuser. Die Einkommensgrenzen für 2015 betragen 50.260 Euro bei einer Person, 74.900 Euro bei zwei Personen und 94.610 Euro bei vier Personen. Darüber hinaus gilt, dass die Wohnnutzfläche nicht mehr als 150 Quadratmeter betragen darf und ökologische Mindeststandards eingehalten werden müssen. Die Laufzeit beträgt 30 Jahre. „Das Förderungsdarlehen des Landes ist halbjährlich im Nachhinein mit 0,5 Prozent des aushaftenden Betrages zu verzinsen“, erklärt eine Broschüre der Stadt Wien. Die Kapitaltilgung setzt nach fünf Jahren ein.
Ansprechpartner, ob nun für Anträge, Broschüren oder die vorzeitige Rückzahlung der Wohnbauförderung: Amt der Wiener Landesregierung, Magistratsabteilung 50 – Gruppe Neubauförderung, Muthgasse 62, 1194 Wien
Wohnbauförderung Vorarlberg
Kontakt – Wohnbauförderung Vorarlberg
Für konkrete Rückfragen betreffend der Wohnbauförderungsmöglicheiten in Vorarlberg, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
Info-Center Wohnbauförderung
Römerstraße 15, 6901 Bregenz |
Info-Hotline: 05574/511-8080
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8-12 und 13-16 Uhr (außer Mittwoch Nachmittag) |
Die Ausrichtung der Wohnbauförderung in Vorarlberg ist klar definiert: „Wohnen ist Heimat – Leistbares Wohnen für Generationen“. So steht es in den Vorarlberger Wohnbaufibeln zu den Themenbereichen Bauen/Kaufen und Sanieren. Maßgeblich für die Förderung sind in beiden Kategorien das Einkommen und die sozialen Verhältnisse. „Wer weniger verdient, bekommt mehr Förderung und wer mehr Kinder hat, bekommt ebenfalls einen höheren Förderungskredit“, lautet das Credo in Vorarlberg.
Günstige Vorarlberger Landesdarlehen
Wer sich für den Kauf oder den Bau eines Eigenheims entscheidet, erhält die Vorarlberger Wohnbauförderung in Form eines günstigen Landesdarlehens. Voraussetzung ist, dass die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Bei einer Person sind es monatlich 2.900 Euro netto, bei zwei und mehr Personen 5.100 Euro netto. Als Nachweis dient der Steuerbescheid. Gefördert werden Objekte mit maximal 170 Quadratmetern (sechs oder mehr Personen). Weitere Förderkriterien betreffen die energetischen Grenzwerte – also die Grenzwerte für den Heizwärmebedarf, den Primärenergiebedarf und die Kohlendioxidemissionen.
Die Basisförderung für Eigenheime beläuft sich auf 380 Euro je Quadratmeter. Bei Doppelhäusern sind es 480 Euro/m². Hinzu kommen der Kinderbonus von 50 Euro je Kind und Quadratmeter, der Einkommensbonus, sollte das Einkommen unter 2.000 Euro (eine Person) bzw. 3.400 Euro (Mehrpersonenhaushalt) liegen, Energiesparboni, Umweltboni, der Verdichtungsbonus, Boni für die barrierefreie Ausführung und Projekte mit gemeinnützigen Bauträgern. Hilfe bei der genauen Planung bietet der digitale Neubauförderungsrechner des Landes Vorarlberg. Die Zinsen für den Wohnbauförderungskredit starten bei einem Prozent und steigen bis 4,0 Prozent. Die Laufzeit beträgt üblicherweise 35 Jahre.
Sanierungsförderung in Vorarlberg
Handelt es sich um eine Sanierung, verändern sich die Rahmenbedingungen. Die Einkommensgrenze beträgt dann 3.000 Euro netto monatlich bei Einzelpersonen und und 5.300 Euro netto monatlich bei zwei oder mehr Personen. Gefördert werden zum Beispiel thermische Verbesserungsmaßnahmen wie neue Fenster oder eine neue Dämmung. Doch auch die Erneuerung der Wasserinstallation und der Elektroanlagen wird finanziell unterstützt. Zentrales Element der Wohnhaussanierung ist der Gebäudeausweis. Er gibt Auskunft über die ökologische Qualität, die Haustechnik und die Materialwahl. Entscheidet man sich für eine umweltfreundliche Sanierung, gibt es sogenannte Ökopunkte, von denen maximal 334 gesammelt werden können. Die exakte Förderung hängt dann von der Zahl der Ökopunkte und der Art der Sanierung ab. Die Sanierungskosten wiederum sind ausschlaggebend dafür, ob die Förderung als Kredit oder als einmaliger Zuschuss ausgezahlt wird.
Kontakt für alle Fragen zur Wohnbauförderung, der Rückzahlung und dem Antragsablauf: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, Römerstraße 15, 6901 Bregenz.
Wohnbauförderung Oberösterreich
Kontakt – Wohnbauförderung Oberösterreich
Für konkrete Rückfragen betreffend der Wohnbauförderungsmöglicheiten in Oberösterreich, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Wohnbauförderung LDZ Bahnhofplatz 1 4021 Linz |
Tel. 0732-7720-14143
email: wo.post@ooe.gv.at |
Das Land Oberösterreich bietet Bauherren eine Vielzahl von Programmen unterschiedlicher Ausrichtung. Kern ist und bleibt die Förderung von Eigenheimen. Hinzu gesellen sich Fördermittel unter anderem für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden.
Wohnbauförderung mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen
Die Wohnbauförderung für Eigenheime erfolgt in Oberösterreich in Form es nicht rückzahlbaren Zinsenzuschusses. Das Darlehen selbst wird über die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft vergeben. Für Niedrigenergiehäuser belauft sich das Hypothekardarlehen auf 48.000 Euro, bei Niedrigstenergiehäusern auf 51.000 Euro und bei einem Minimalenergiehaus auf 59.000 Euro. Aufstocken lässt sich der Betrag, wenn Kinder im Haushalt leben, für Barrierefreiheit gesorgt werden muss oder mit ökologischen Dämmstoffen gearbeitet wird. Die Laufzeit beträgt 30 Jahre. Die Einkommensgrenzen bei der Wohnbauförderung in Oberösterreich liegen bei 37.000 Euro (eine Person) bzw. 55.000 Euro (zwei Personen). Weitere Details erklären wir Ihnen gerne im Rahmen einer unverbindlichen Beratung.
Gefördert wird auch der Bau von Reihen- und Doppelhäusern – wobei mindestens drei Reihen- bzw. zwei Doppelhäusern errichtet werden müssen. Hier gelten die gleichen Einkommensgrenzen wie bei der oberösterreichischen Eigenheimförderung. Die Förderung an sich erfolgt über einen Zinszuschuss des Landes. Das Darlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren wird wie beim Eigenheim über die Landesbank abgewickelt.
Fördermittel in Oberösterreich
Fördermittel stehen in Oberösterreich darüber hinaus für Reihen- und Doppelhäuser in Mietkauf, Mietwohnungen für junge Menschen, Miet(kauf)wohnungen, Eigentumswohnungen, altersgerechte Wohnungen und Wohnheime zur Verfügung. Für die Anträge gelten jeweils eigene Rahmenbedingungen. Interessant für Besitzer von Immobilien ist sicherlich die Förderung für den Einbau neuer Fenster oder Eingangstüren mit einer Widerstandsklasse II. Hierfür gibt es Annuitäten- und Bauzuschüsse. Ähnlich verhält es sich bei der Förderung von thermischen Solaranlagen und Wärmepumpen. Bei diesem Förderprogramm des Landes Oberösterreich gelten die bereits erwähnten Einkommensgrenzen. Die Förderung selbst erfolgt abhängig von der geplanten Maßnahme. Gezahlt werden einmalig, nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Fragen zur Wohnbauförderung in Oberösterreich und der vorzeitigen Tilgung der Landesdarlehen beantwortet das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz.
Wohnbauförderung Steiermark
Kontakt – Wohnbauförderung Steiermark
Für konkrete Rückfragen betreffend der Wohnbauförderungsmöglicheiten in der Steiermark, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik; Energie und WohnbauLandhausgasse 7 8010 Graz |
Tel: +43 (316) 877-3719
Fax: +43 (316) 877-3780 wohnbau@stmk.gv.at |
Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr |
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung |
Die Steiermärkische Landesregierung hat eine eigene Plattform geschaffen, die sich ausschließlich dem Thema Wohnbau widmet. Erklärt werden unter anderem die Förderungsschwerpunkte im Bereich Wohnen und Jungfamilie.
Eigenheimförderung: Die Neuerrichtung eines Eigenheims wird in der Steiermark mit nicht rückzahlbaren Förderbeträgen unterstützt. Dazu heißt es: „Diese Beträge können auch als Zuschuss zu einem Darlehen oder Kredit eines Kreditinstitutes in fünffacher Höhe des Förderungsbeitrages mit einer zumindest 10-jährigen Laufzeit ausbezahlt werden.“ Die Förderungshöhe beträgt 10.000 Euro bei einem Einpersonenhaushalt, 10.500 Euro bei einem Zweipersonenhaushalt, 12.000 Euro bei Jungfamilien. Zusätzliche Fördermittel gibt es für die Einhaltung ökologischer Standards, beim Bau in einem Siedlungsschwerpunkt oder in einer Berggemeinde. Voraussetzung ist, das die Eigenheime ganzjährig bewohnt werden und eine amtlich anerkannte Energieberatungsstelle eine positive Stellungnahme abgibt. Beachtet werden müssen außerdem die Einkommensgrenzen für die Wohnbauförderung der Steiermark: 34.000 Euro bei einer Person und 51.000 Euro bei zwei Personen.
Geschosswohnbauförderung: Hier richtet sich das Förderangebot der Steiermark an gemeinnützige Bauvereinigungen und Gemeinden. Die Unterstützung basiert auf nicht rückzahlbaren Förderungsbeiträgen. Unterschieden wird nach Eigentums-, Miet- und Mietkaufwohnungen. Auch hier sind die Einkommensgrenzen einzuhalten.
Ökoförderungen 2015: Basis für die Ökoförderung ist die „Energiestrategie Steiermark 2025“. Gefördert werden moderne Holzheizungen, thermische Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, PV-Stromspeicher und -BürgerInnenbeteiligungsmodelle, Wärmepumpen-Kombisysteme, der Pumpentausch, Elektrofahrzeuge und die Heizungsumstellung. Um nur ein Beispiel zu nennen: Für Pellets-Etagenheizungen wird ein Förderungsbetrag von maximal 1.400 Euro gezahlt.
Förderungen zur Wohnbausanierung: Auch dieser Bereich der Steiermark Wohnbauförderung fächert sich in mehrere Teilbereiche. Dazu zählen unter anderem die energetische Sanierung mit Fokus auf Energieeinsparungen und ökologischen Maßnahmen, umfassende Sanierungen, die mindestens drei Wohnungen betreffen, und Maßnahmen für ein barrierefreies und altersgerechtes Wohnen. Gezahlt wird – teils abhängig vom Vorhaben – ein nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss oder ein einmaliger Förderungsbeitrag.
Zuständig für alle Fragen zu den Voraussetzungen, der vorzeitigen Rückzahlung der Wohnbauförderung und den Anträgen ist das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik, Landhausgasse 7, 8010 Graz
Wohnbauförderung Tirol
Kontakt – Wohnbauförderung Tirol
Für konkrete Rückfragen betreffend der Wohnbauförderungsmöglicheiten in Tirol, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wohnbauförderung Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck |
Tel.: +43 512 508 2732
Fax.: +43 512 508 742735 E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at |
Der Tiroler Bevölkerung „einen bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraum“ zur Verfügung zu stellen: Diese Devise liegt der Wohnbauförderung in Tirol zugrunde. Maßnahmen und Förderprogramm gibt es unter anderem für den Kauf oder den Bau von Eigenheimen. Zu berücksichtigen sind auch hier die Einkommensgrenzen für die Wohnbauförderung: 2.700 Euro (eine Person), 4.500 Euro (zwei Personen), 4.850 Euro (drei Personen) bzw. 5.200 Euro (vier Personen).
Die Eigenheimförderung in Tirol
Die Tiroler Eigenheimförderung wird für Wohnhäuser mit mindestens 30 und höchstens 150 Quadratmetern Nutzfläche gezahlt. Zu den weiteren Voraussetzungen, die für die Wohnbauförderung erfüllt sein müssen, zählen der Heizwärmebedarf und die Haustechnik (u. a. die Heizung). Als Förderung sind Kredit mit einer Laufzeit von höchstens 39 Jahren oder ein Wohnbauscheck vorgesehen. Entscheidet sich der Bauherr für den Scheck, sind keine Rückzahlungen erforderlich. Möglich sind Zusatzförderungen.
Die Wohnbauförderung in verdichteter Bauweise greift bei Reihen- und Doppelhäusern sowie bei Eigentumswohnungen in Anlagen. Die Bedingungen für das Landesdarlehen oder den Wohnbauscheck anstelle des Kredites sind nahezu deckungsgleich mit denen der Eigenheimförderung. Die Höhe des Kredites richtet sich weitgehend nach der förderbaren Nutzfläche des Objekts.
Das Land Tirol stellt zudem Fördermittel für den Kauf mindestens zehn Jahr alter, nicht wohnbaugeförderter Wohnungen, Wohnhäuser und Wohnheime zur Verfügung. Bezüglich der Nutzfläche, des Heizwärmebedarfs und der Haustechnik sind die Bedingungen identisch mit denen der Eigenheim-Wohnbauförderung. Gezahlt wird ein Kredit – Laufzeit maximal 39 Jahre – als Fertigstellungsförderung oder als Erwerbsförderung. Oder aber es wird ein Wohnbauscheck gewählt, der 35 Prozent des möglichen Förderungskredites umfasst.
In der langen Liste an Maßnahmen, für die eine Wohnbauförderung gewährt wird, stehen in Tirol darüber hinaus auch Sanierungsarbeiten sowie behinderten- und seniorengerechtes Wohnen. Beachten sollten Bauherren die Optionen für Zusatzförderungen. Ansprechpartner ist das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck.
Wohnbauförderung Salzburg
Kontakt – Wohnbauförderung Salzburg
Für konkrete Rückfragen betreffend der Wohnbauförderungsmöglicheiten in Salzburg, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen
Abteilung 10 – Wohnungswesen Fanny von Lehnert – Straße 1 5010 Salzburg |
Tel.: 0662 62 34 55
Fax: +43 662 8042-3888 E-Mail:sir@salzburg.gv.at E- Mail: wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at |
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag 08:30-12:00 Uhr |
Außerhalb der Parteienverkehrszeiten ersuchen wir Sie
um vorhergehende telefonische Terminvereinbarung. |
Seit dem 1. April 2015 gilt die neue Salzburger Wohnbauförderung. Passend dazu gibt es einen Förderrechner, mit dessen Hilfe Interessenten klären können, ob sie für ihr Bau-, Kauf- oder Sanierungsvorhaben Fördermittel beantragen können. Das Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen empfiehlt zudem eine ausführliche Beratung zur Wohnbauförderung. Fragen dazu beantworten wir Ihnen gerne. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin.
Die neue Salzburger Wohnbauförderung
Punkt eins der neuen Wohnbauförderung befasst sich mit dem Kauf einer neu errichteten Wohnung oder eines Hauses. Anspruch auf Geld vom Land haben nur begünstigte Personen. Das heißt, der Antragsteller muss volljährig und österreichischer Staatsbürger sein (oder einem Staatsbürger gleichgestellt, EU und Schweiz). Wichtigstes Kriterium ist und bleibt jedoch die Einkommensgrenze für die Wohnbauförderung in Salzburg. Das Netto-Haushaltseinkommen eines Singles darf 35.880 Euro nicht übersteigen. Bei zwei Personen liegt die Einkommensgrenze bei 55.200 Euro. Der Betrag steigt mit der Personenzahl auf maximal 80.040 Euro bei mehr als sechs Personen im Haushalt. Des Weiteren arbeitet das Land Salzburg mit unterschiedlichen Familienbegriffen: nahestehende Person, wachsende Familie, Jungfamilie, Alleinerzieherin/Alleinerzieher, kinderreiche Familie und Kind. Die förderbare Nutzfläche ist ebenfalls personenabhängig von 55 Quadratmetern (eine Person) bis 90 Quadratmetern (vier Personen) Je weiteres Haushaltsmitglied werden jeweils zehn Quadratmeter zusätzlich anerkannt.
Die Salzburger Eigenheimförderung wird als einmaliger Zuschuss gewährt. Die Berechnung erfolgt je Quadratmeter geförderter Wohnfläche. Die Grundsatzförderung liegt bei 450 Euro pro Quadratmeter, die durch Zuschläge etwa für kinderreiche Familien aufgestockt werden können.
Die Bedingungen, um als begünstigte Person eingestuft zu werden, gelten auch für die Errichtungsförderung im Eigentum. Die Förderung basiert ebenfalls auf einem einmaligen Zuschuss, der größtenteils als Grundfördersatz je Quadratmeter plus Option auf Zuschüsse gewährt wird. Handelt es sich um Mietkaufwohnungen richtet sich die Wohnbauförderung in Salzburg an Gemeinden, Bauträger, natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts. Der Zuschuss ist abhängig von der Quadratmeteranzahl.
Sanierungsförderung in Salzburg
Sehr umfangreich gestaltet sich das Thema Sanierungsförderung bei der neuen Salzburger Wohnbauförderung. Aspekte, für die Fördermittel beantragt werden können: Wärmeschutz, Wärmebereitstellungsanlagen, Solaranlagen (thermisch und photovoltaisch), Be- und Entlüftungsanlagen, Dachsanierung, senioren- und behindertengerechte Ausstattung, Elektroinstallationen und Feuchtigkeitsschutz. Gewährt wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, der anhand der förderbaren Sanierungskosten ermittelt wird. Auch hier lohnt sich ein Blick auf den Förderrechner des Landes Salzburg.
Vorzeitige Rückzahlung der Wohnbauförderung in Salzburg
Geht es um die vorzeitige Rückzahlung der Wohnbauförderung in Salzburg, gelten folgende Regeln: „Aushaftende Darlehen, die vom Land Salzburg bis zum 31. Dezember 2013 vollständig zugezählt worden sind, können vorzeitig unter Gewährung eines Nachlasses zurückbezahlt werden.“ Der Nachlass beträgt zehn Prozent.
Fragen dazu und generell zur Förderung von Wohnraum beantwortet das Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen Schillerstraße 25, Stiege Nord, 3. Stock 5020 Salzburg.